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   VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20   

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https://dejure.org/2020,27984
VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20 (https://dejure.org/2020,27984)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 94-IV-20 (https://dejure.org/2020,27984)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 94-IV-20 (https://dejure.org/2020,27984)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 102-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20
    1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 356a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; Beschluss vom 19. Juli 2007 - Vf. 51-IV-07; st. Rspr.).

    2. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20
    Ebenfalls nicht beachtet worden seien - trotz mehrfacher Hinweise - abweichende Entscheidungen der Verfassungsgerichte des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz; eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Entscheidungen habe nicht stattgefunden.
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20
    2. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität hier zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 51-IV-07

    Verfassungsbeschwerde gegen eine amtsgerichtliche Verurteilung zu einer Geldbuße

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20
    1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 356a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; Beschluss vom 19. Juli 2007 - Vf. 51-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20
    1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 356a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; Beschluss vom 19. Juli 2007 - Vf. 51-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20
    Ebenfalls nicht beachtet worden seien - trotz mehrfacher Hinweise - abweichende Entscheidungen der Verfassungsgerichte des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz; eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Entscheidungen habe nicht stattgefunden.
  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 193-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde eines in Sicherungsverwahrung in der

    2. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 94-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 199-IV-20
    2. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 94-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 200-IV-20
    2. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 94-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).
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